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Persönliches Statement zu Deinem Arbeitsplatz im Aargau

Mit dem folgenden Formular kannst Du als Mitarbeitende oder Mitarbeitender eines Aargauer Unternehmens ein Statement (max. 200 Zeichen lang) erfassen, das im Menüpunkt „Mitarbeiterpuls“ auf www.worklifeaargau.ch publiziert wird.

Warum arbeitet es sich im Aargau gut?

Es gibt sicher gute Gründe, warum Du gerne für Deinen Arbeitgeber arbeitest und warum Du dies im Aargau tust.

Hilf mit Deinem persönlichen Statement, Deinen Arbeitgeber und den Arbeitsplatzstandort Aargau in einem neuen und überraschenden Licht zu zeigen und bisher unbekannte Facetten einzubringen. 

Dein Beitrag wird vom Work Life Aargau Projektteam nach einer kurzen Prüfung auf Echtheit und Fairness freigeschaltet und kann auf Deinen Wunsch wieder entfernt werden.

Wir sind gespannt und danken für Deinen Beitrag!

Mitarbeiterpuls Aargau

Teile uns mit, was Dir an Deinem Arbeitgeber im Aargau gefällt!
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Die E-Mail Adresse wird nur zur Verifkation des Statements genutzt und wird nicht publiziert oder für andere Zwecke genutzt.

Allgemeine Bedingungen zu "Mitarbeiterpuls":

Stand: 21. April 2020

Verwendung Inhalte "Mitarbeiterpuls"

Mit dem Absenden des Formulars „Mitarbeiterpuls“ erklärt die Autorin/der Autor die Nutzungsrechte am Inhalte inkl. Bild dem Verein Work Life Aargau zu übertragen. Der Verein darf die Inhalte auf www.worklifeaaargau.ch und nach Genehmigung durch die Autorin/den Autoren in den Social Media-Kanälen verwenden.

Veröffentlichung/Ablehnung/Löschung Eintrag

Die Autorin/der Autor erhält Seinen Eintrag per E-Mail zugestellt und muss die Veröffentlichung bestätigen. Der Verein Work Life Aargau prüft den Eintrag auf Echtheit und Fairness und kann Einträge ablehnen. Die Autorin/der Autor ist jederzeit berechtigt, Seinen Eintrag per E-Mail an worklifeaargau@ag.ch löschen zu lassen.

Verknüpfung Eintrag mit Arbeitgeberporträt

Verfügt der in einem Eintrag genannte Arbeitgeber über eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein Work Life Aargau wird der Eintrag mit dem entsprechenden Arbeitgeberporträt verlinkt. In diesem Fall hat der Arbeitgeber das Recht, die Löschung eines Eintrages durchzusetzen.